Diese Seite basiert auf dem aktuellen Stand der Corona-Verordnung und wird, sofern sich Änderungen ergeben, ständig aktualisiert!
Letzte Aktualisierung: 07.07.2020
Die wichtigsten Auflagen auf Basis der Corona-Verordnung
Weitere Auflagen für Mannschafts- und Jugendtraining
Detailierte Regeln sind in den unten verlinkten Dokumenten zu finden. Diese sind auch auf der Tennisanlage in den Schaukästen und an den Plätzen angebracht.
Die Vorstandschaft bittet um Beachtung und Einhaltung. Bei Verstößen behält sich der Vorstand im Interesse des Vereins die Verhängung von Sanktionen vor.
Die Einhaltung wird wahrscheinlich vom Ordnungsamt kontrolliert und Verstöße können als Ordnungswidrigkeit auch mit einem Bußgeld geahndet werden.
Platzordnung aufgrund der Corona-Verordnung
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 9. Mai 2020 ein eingeschränktes Tennis-Spiel im Rahmen der Corona-Verordnung unter Auflagen ermöglicht. Mit Aktualisierung vom 1. Juli 2020 gilt bis auf Weiteres:
![]() | Prüfen Sie vor Betreten der Tennisanlage Ihr gesundheitliches Risiko und eigene Krankheitssymptome. Personen mit Symptomen ist der Zutritt nicht gestattet! |
![]() | Eine Erfassung der Kontaktdaten sowie Anwesenheitszeiten aller auf der Anlage anwesenden Personen ist notwendig. Die Erfassung kann wahlweise über unser Webformular oder über Einwurf in den Briefkasten im Vereinsheim erfolgen. |
![]() | Den Anweisungen der Vorstände, Trainer/innen und Corona-Ansprechpartnern ist uneingeschränkt Folge zu leisten! |
![]() | Gehen Sie erst kurz vor der Spielzeit auf den Platz! |
![]() | Halten Sie wo immer möglich den nötigen Mindestabstand von 1,5 Metern ein! |
![]() | Kein Händeschütteln oder anderer Körperkontakt! |
![]() | Verwenden Sie nur Ihre eigene Ausrüstung und geben Sie keine Lebensmittel oder andere Utensilien an andere Personen weiter! |
![]() | Die Umkleideräume und Duschen dürfen von max. 2 Personen gleichzeitig genutzt werden. Auch hier ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten! |
![]() | Bei Wettkämpfen sind maximal 100 Zuschauer zur selben Zeit auf der Anlage erlaubt, ab 01. August 2020 wird diese Zahl auf 500 erhöht. |
Um Beachtung der Maßnahmen wird gebeten!
Bei Verstoß behält sich der Vorstand im Interesse des Vereins Sanktionen wie z.B. temporäre Spielsperre oder Vereinsausschluss vor.
Ansprechpartner:
Als Corona-Beauftragter wurde Arthur Bandl von der Vorstandschaft bestimmt. Bei Fragen und sonstigen Anliegen betreffrend der Ausübung des Tennissports während der Corona-Pandemie kann Arthur auf den gewohnten Wegen, insbesondere eMail oder Formmailer, kontaktiert werden.
Dokumente und weiterführende Informationen:
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